Energieausweis |
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern über den Energieverbrauch Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.zukunft-haus.info |
Der Weg zum Gebäude-Energieausweis |
Beratungsgespräch: Der Grundstückseigentümer und Energieausweisaussteller treffen Festlegungen über die Detailtiefe und Vorgehensweise bei der Erstellung. |
Informationsunterlagen zum Gebäude: Der Eigentümer stellt dem Aussteller möglichst vollständige Unterlagen zum Gebäude (Pläne, Schnitte, Foto) zur Verfügung. |
Vor-Ort-Begehung: Der Energieausweisaussteller besucht das Gebäude und begutachtet/ untersucht: den tatsächlichen Zustand der Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Dämmqualität der gesamten beheizten Hüllfläche, ergänzt fehlende Gebäudemaße und erläutert, welche Modernisierungsempfehlungen für das Objekt sinnvoll sind. |
Übergabe des Energieausweises: Gegebenfalls werden weitere Details erörtert und geklärt. |