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Brandsicherheit |
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Jeden Betreiber von Feuerstätten für feste Brennstoffe ist bekannt, dass der entstehende Ruß aus den Schornsteinen zu entfernen ist, da dieser bei Selbstentzündung eine hohe Brandgefahr darstellt! |
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Weniger bekannt sind die Überprüfungs- und Reinigungstätigkeiten, an den unterschiedlichsten Entlüftungssystemen, deren ebenfalls brennbare Verschmutzungen aus den geschossüberbrückenden Schächten zu entfernen sind! |
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Neu sind die Überprüfungen an den gewerblichen Dunstabzugsanlagen, die dachseitig oft durch bewohnte Objekte führen. Fette und Öle in diesen Leitungen bedeuten eine extrem hohe Brandgefahr. |
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Selbstverständlich dienen alle Überprüfungen der Brandverhütung: z.B.: Bauabnahmetätigkeiten, Mängelfeststellungen, Feuerstättenschauen usw. |
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Funktionssicherheit |
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Sicherheit bietet die regelmäßige Überprüfung bzw. Reinigung der Schornsteine, Abgas-, Be- und Abluftleitungen (Plattenbauten), Verbindungsstücke und aller Abgaswege (LAS=Luft-Abgas-System), um die ungehinderte Ableitung der Verbrennungsgase ins Freie zu gewährleisten und eine Brandentstehung sowie Übertragung in diesen Systemen auszuschließen. |
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Turnusmäßige gesetzliche Überprüfungen aller Feuerstätten, zum großen Teil mit hochwertiger Messtechnik, garantieren eine hohe Sicherheit für die Bevölkerung. |
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Gleiches gilt für die Kontrolle bei Änderungen und Neuerrichtungen von Feuerungsanlagen, an Lüftungseinrichtungen, die der Verbrennungsluftversorgung bzw. raumlufthygienischen Gründen (innenliegender Bäder/ Küchen) dienen. Ferner Bauzustandsprüfungen, Bauabnahmen, die die Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik überwachen. |
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Bei baulichen und brandschutztechnischen Mängelfeststellungen wird die fristgemäße Beseitigung durch das Schornsteinfegerhandwerk verfolgt und bei nicht termingemäßer Abstellung der örtlichen Aufsichtsbehörde (Bauaufsichts- bzw. Ordnungsamt) gemeldet. |
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Umweltschutz |
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Die vorgeschriebenen Abgasüberprüfungen an allen Gas-Feuerstätten und Öl-Heizungen (ab 4 kW) sowie Heizungen für feste Brennstoffe (ab 4 kW), die der Überwachung und Einhaltung der festgelegten Grenzwerte dienen, sind ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz, der von allen Betreibern dieser Feuerungsanlagen verantwortungsbewusst getragen wird. |
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Grenzwertüberschreitungen bedeuten höhere Energiekosten durch mehr Brennstoffeinsatz, höhere Wartungskosten, z.B. Verschmutzung durch Ruß belasten die Umwelt, erhöhen den CO- bzw. CO2-Ausstoß und schaden als Treibgase der Umwelt. |
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Neutrale Beratung |
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Empfohlene Praxis ist, dass Ihr Schornsteinfeger vor Aufstellung, Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, von den künftigen Betreibern um eine neutrale Beratung gebeten wird. |
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Auch die bei den Mängelfeststellungen, gleich ob bauliche od. funktiontechnische Beanstandungen (z.B. Verbrennungs-Luftversorgung) ist es üblich, beratend und kompetent bei der Beseitigung mit zu wirken. |
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In heiz-, lüftungs-, energie- und umweltschutztechnischen Fragen sehen wir Schornsteinfeger auch künftig sehr großen Beratungsbedarf zu Gunsten unserer Kunden.
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