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Gewerbliche Dunstabzugsanlagen – Aktuelle Informationen ab 2010: Änderungen der Überprüfungspflicht nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) |
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Nach neuer Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die seit 01.01.2010 in Sachsen gilt, entfällt die Überprüfung der gewerblichen Dunstabzugsanlagen durch das Schornsteinfegerhandwerk! Die Überwachung nach dem Arbeitsschutzgesetz ist staatliche Aufgabe und obliegt den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern, der gesetzlichen Unfallversicherung, den Aufsichtsbeamten (TÜV), der Arbeitsstätten-verordnung (ArbStättV), die ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist. Die Wartung von gewerblichen Klima- und Lüftungsanlagen wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben! Die Grundlagen der Wartungsverpflichtung ist in den Gesetzen, der Landesbauordnung (SächsBO) und div. Verordnungen, Fachregeln VDI 2052 i.V. VDMA 24186, VDE, UVV u.v.m. reglementiert wie z.B. Auszug:
Anlagen sind nach Angaben des Herstellers, mindestens aber einmal jährlich von einer autorisierten Firma zu warten und es ist ein Nachweis zu führen!
Bei auftretenden Fragen zu dieser Problematik stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite. Selbstverständlich werden die Gebäudeeigentümer/ Verwalter über diese Änderung informiert, die auch im Interesse des Schutzes der Hausbewohner und Ihres Eigentums ist. Verschmutzte Dunstabzugsanlagen stellen eine akute Brandlast für das gesamte Gebäude dar! Die weitere Kontrolle, mit Einsichtnahme der geforderten Nachweise, durch meine Firma ist möglich, erfordert jedoch Ihre schriftliche Beauftragung. |
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Erläuterungen zu Dunstabzugsanlagen |
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Dunstabzugsanlagen: gewerbliche Herd-, Brat-, Grill- und Rösteinrichtungen, Pizza- und Combiöfen, Friteusen, Kebab, Gyros, Rauchschränke u.a.
Mängel: starke Fettansätze, austretende Öle und Fette, defekte Filter/ Aerosolabscheider, fehlende Revisionsöffnungen in den Leitungen und Schächten, fehlende Zuluft- und Lüftungsöffnungen, Sicherheitseinrichtungen, Feuerlöscher, ... |
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1. Küchenablufthaube |
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2. Aerosolabscheider |
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3. Strömungswächter |
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4. Fettfangrinne mit Ablauf |
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5. Leitungen |
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6. Prüf- u. Reinigungsöffnungen |
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7. Absperrklappe |
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8. Schacht mit Feuerwider-
standsdauer F/L 90 |
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9. Prüf- u. Reinigungsöffnungen
in anderen Räumen |
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10. Ventilator in eigenem Brandab-
schnitt (Lüftungszentrale F 90) |
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11. Beleuchtung |
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12. Mündung
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13. Verbrennungsluftöffnungen (Gas- / |
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Festbrennstoffe und Holzkamine)
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14. Lüftungsöffnungen/ Nachströmöffnungen |
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Beispielhafte Darstellung |
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Zur Dunstanlage gehören alle von dunst- und fetthaltiger Abluft durchströmten Bauteile, wie Hauben, Lüftungsdecken, Filter, Kanäle, Öl-, Fett- und Kondensatabläufe, Schächte und Leitungen, die die Brandabschnitte überbrücken sowie Ventilatoren, evtl. Schalldämpfer, Sicherheitseinrichtungen, brandschutztechnische Ummantelungen und Einrichtungen, Beschichtungen und Verkleidungen sowie Prüf- und Reinigungsöffnungen. Starke Fettansätze und Ölaustritte auch dort, wo nur Elektro-Küchengeräte betrieben werden, stellen eine erhöhte Brandgefährdung für das gesamte Gebäude dar! |
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Die Überprüfungen der Sicherheitseinrichtungen z.B. Strömungswächter auf Funktion, d.h. Unterbrechung der Gaszufuhr bei Lüfterausfall, dienen dem Interesse der Sicherheit für den Anlagenbetreiber, des Betriebszustandes, zum Schutz für Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie den strengen hygienischen Anforderungen! |