Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Brandsicherheit
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Funktionssicherheit
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Umweltschutz
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Neutrale Beratung
Schornsteinfegermeister Dieter Pohl · Energie-Experte
 
Brandsicherheit
Jeden Betreiber von Feuerstätten für feste Brennstoffe ist bekannt, dass der entstehende Ruß aus den Schornsteinen zu entfernen ist, da dieser bei Selbstentzündung eine hohe Brandgefahr darstellt!
Weniger bekannt sind die Überprüfungs- und Reinigungstätigkeiten, an den unterschiedlichsten Entlüftungssystemen, deren ebenfalls brennbare Verschmutzungen aus den geschossüberbrückenden Schächten zu entfernen sind!
Neu sind die Überprüfungen an den gewerblichen Dunstabzugsanlagen, die dachseitig oft durch bewohnte Objekte führen. Fette und Öle in diesen Leitungen bedeuten eine extrem hohe Brandgefahr.
Selbstverständlich dienen alle Überprüfungen der Brandverhütung: z.B.: Bauabnahmetätigkeiten, Mängelfeststellungen, Feuerstättenschauen usw.
 
Funktionssicherheit
Sicherheit bietet die regelmäßige Überprüfung bzw. Reinigung der Schornsteine, Abgas-, Be- und Abluftleitungen (Plattenbauten), Verbindungsstücke und aller Abgaswege (LAS=Luft-Abgas-System), um die ungehinderte Ableitung der Verbrennungsgase ins Freie zu gewährleisten und eine Brandentstehung sowie Übertragung in diesen Systemen auszuschließen.
Turnusmäßige gesetzliche Überprüfungen aller Feuerstätten, zum großen Teil mit hochwertiger Messtechnik, garantieren eine hohe Sicherheit für die Bevölkerung.
Gleiches gilt für die Kontrolle bei Änderungen und Neuerrichtungen von Feuerungsanlagen, an Lüftungseinrichtungen, die der Verbrennungsluftversorgung bzw. raumlufthygienischen Gründen (innenliegender Bäder/ Küchen) dienen. Ferner Bauzustandsprüfungen, Bauabnahmen, die die Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik überwachen.
Bei baulichen und brandschutztechnischen Mängelfeststellungen wird die fristgemäße Beseitigung durch das Schornsteinfegerhandwerk verfolgt und bei nicht termingemäßer Abstellung der örtlichen Aufsichtsbehörde (Bauaufsichts- bzw. Ordnungsamt) gemeldet.
 
Umweltschutz
Die vorgeschriebenen Abgasüberprüfungen an allen Gas-Feuerstätten und Öl-Heizungen (ab 4 kW) sowie Heizungen für feste Brennstoffe (ab 4 kW), die der Überwachung und Einhaltung der festgelegten Grenzwerte dienen, sind ein erheblicher Beitrag zum Umweltschutz, der von allen Betreibern dieser Feuerungsanlagen verantwortungsbewusst getragen wird.
Grenzwertüberschreitungen bedeuten höhere Energiekosten durch mehr Brennstoffeinsatz, höhere Wartungskosten, z.B. Verschmutzung durch Ruß belasten die Umwelt, erhöhen den CO- bzw. CO2-Ausstoß und schaden als Treibgase der Umwelt.
 
Neutrale Beratung
Empfohlene Praxis ist, dass Ihr Schornsteinfeger vor Aufstellung, Errichtung und Änderung von Feuerungsanlagen, von den künftigen Betreibern um eine neutrale Beratung gebeten wird.
Auch die bei den Mängelfeststellungen, gleich ob bauliche od. funktiontechnische Beanstandungen (z.B. Verbrennungs-Luftversorgung) ist es üblich, beratend und kompetent bei der Beseitigung mit zu wirken.
In heiz-, lüftungs-, energie- und umweltschutztechnischen Fragen sehen wir Schornsteinfeger auch künftig sehr großen Beratungsbedarf zu Gunsten unserer Kunden.